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   BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62   

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BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62 (https://dejure.org/1964,570)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1964 - II C 13.62 (https://dejure.org/1964,570)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1964 - II C 13.62 (https://dejure.org/1964,570)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.03.1960 - VII B 24.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62
    Auf die hiergegen gerichtete Klage hob das Verwaltungsgericht Berlin (VG XII A 119.57 und 121.57) die Entlassungsverfügung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und fehlender Mitwirkung der zuständigen Personalvertretung auf; das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG VII B 24.58) wies die Berufung des Beklagten gegen dieses Urteil zurück.

    Zu der Frage, ob die Entlassungsverfügung vom 23. Mai 1956 materiell-rechtlich einwandfrei war, enthält das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 1. April 1959 (OVG VII B 24.58) keine Ausführungen.

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62
    Zudem geht die Fürsorgepflicht nicht so weit, daß der Dienstherr gehalten wäre, die dienstlichen Interessen den Interessen des Beamten nachzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 -).
  • BVerwG, 07.09.1962 - VI B 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62
    Anscheinend hat die Revision übersehen, daß die Erhebung der Anfechtungsklage lediglich den Vollzug der Entlassung bis spätestens zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben hat, in dem die gegen den Entlassungsbescheid erhobene Anfechtungsklage rechtskräftig abgewiesen wird, daß sie aber nichts daran ändert, daß die Entlassung - bei Abweisung der dagegen gerichteten Anfechtungsklage - als im Zeitpunkt der Zustellung des Entlassungsbescheides wirksam geworden anzusehen ist (BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59]; BVerwG, Beschluß vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 -, DÖV 1962 S. 795).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62
    Anscheinend hat die Revision übersehen, daß die Erhebung der Anfechtungsklage lediglich den Vollzug der Entlassung bis spätestens zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben hat, in dem die gegen den Entlassungsbescheid erhobene Anfechtungsklage rechtskräftig abgewiesen wird, daß sie aber nichts daran ändert, daß die Entlassung - bei Abweisung der dagegen gerichteten Anfechtungsklage - als im Zeitpunkt der Zustellung des Entlassungsbescheides wirksam geworden anzusehen ist (BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59]; BVerwG, Beschluß vom 7. September 1962 - BVerwG VI B 10.62 -, DÖV 1962 S. 795).
  • BVerwG, 08.06.1966 - VIII C 153.63

    Rechtsmittel

    Seine hiergegen erhobene Klage blieb in allen Instanzen erfolglos (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

    Sind die in den in Betracht kommenden Vorschriften (hier § 38 Nr. 2 LBG) bestimmten Entlassungsvoraussetzungen erfüllt, so liegt in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf in der Entlassung kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
    Die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung ist bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG in der Regel auch ermessensgemäß (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [ZBR 1968, 346, 347]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52] und vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.05.1978 - 2 B 30.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Frage ist jedoch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt: Hat der Dienstherr im Rahmen seines Beurteilungsspielraums festgestellt, daß der Beamte auf Probe sich nicht bewährt hat, so kann die Entscheidung, ob der Beamte in das Lebenszeitverhältnis übernommen oder aber entlassen werden soll, nicht losgelöst von dieser Feststellung getroffen werden, so daß in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - in der Entlassung kein fehlerhafter Ermessensgebrauch liegt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 1] mit Hinweis auf Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 -).
  • BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 117.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Übernahme eines

    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung bei Erfüllung der gesetzlichen bestimmten Voraussetzungen des Art. 42 Abs. 1 Nr. 1 BayBG in der Regel auch ermessensgemäß ist (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 -, vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 [ZBR 1968, 346 (347)] sowie vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] und - BVerwG 2 C 77.81 - [DÖD 83, 19] m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 179.81

    Verfassungsmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe; Verschiedene

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Entlassung eines Beamten auf Probe rechtmäßig und in der Regel auch frei von Ermessensfehlern ist, wenn dieser als Probebeamter eine Handlung begangen hat, die bei einem Beamten auf Lebenszeit eine nur im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Disziplinarstrafe zur Folge hätte (vgl. u.a. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - und vom 20. Juli 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; Beschluß vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder

    In einer derartigen Entlassung liegt in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - sowie vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.]; vgl. in diesem Zusammenhang auch Fürst, GKOD I, K § 22 Rz 22 sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 42 Erl. 2 b).
  • BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82

    Bewertung eines Beamten (Lehrer) - Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    In einer derartigen Entlassung liegt in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - sowie vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß bei Erfüllung der gesetzlich bestimmten Entlassungsvoraussetzungen (hier Feststellung der mangelnden Bewährung in der Probezeit gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG) in der Entlassung des Beamten auf Probe in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklich der Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch liegt (vgl. u.a. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] mit Hinweis auf das Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] sowie vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 B 19.81 -).
  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit

  • BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65

    Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher

  • BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67

    Rückzahlung einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge - Erledigung in der

  • BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

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